Lautlinger Fotos, Fotos aus der Blasmusik-Szene und mehr entweder von mir selbst oder befreundeten Fotografen. Zum Privatgebrauch immer freigegeben, bei Veröffentlichung bitte ich um vorherige Anfrage zu den entsprechenden Regelungen!

Medienrechtlicher Hinweis:

Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind keine Änderungen am Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) oder gar eine Aufhebung des Gesetzes mit Blick auf die DS-GVO vorgesehen. Die Ansicht, das KunstUrhG werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das KunstUrhG stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Es steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des KunstUrhG ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen insbesondere auch nicht zu mehr Rechtssicherheit.

(Zitat Bundesinnenministerium und Bundesjustizministerium vom 11.5.2018)
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